promo
obernzell-banner-2015.jpg
http://obernzell.org/images/headers/obernzell-banner-2015.jpg
obernzell-header-donau-2015.jpg
http://obernzell.org/images/headers/obernzell-header-donau-2015.jpg
wandern.jpg
Gastgeber.jpg
obernzell-Ansicht-vom-Kloster-2015.jpg
http://obernzell.org/images/headers/obernzell-Ansicht-vom-Kloster-2015.jpg
Panoramaaufnahme-Obernzell.jpg
https://www.obernzell.de/images/headers/Panoramaaufnahme-Obernzell.jpg
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Bebauungplan Änderung - Erlau 1
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung:
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB Hinweispflicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Änderung des Bebauungsplans „Erlau 1“ des Markts Obernzell
Der Marktrat hat in der Sitzung vom 22. Oktober 2019 die Änderung des Bebauungsplans „Erlau 1“ mit Deckblatt 6 gebilligt.
Der Entwurf für die Änderung des Bebauungsplans bezüglich der Bauparzelle Flurnummer 2268/32, Donaugründe 5. in 94130 Obernzell, Ortsteil Erlau, siehe Lageplan, und die Begründung liegen im Rathaus, Marktplatz 42, 94130 Obernzell, Zimmer 15,
vom 4. November bis einschließlich 6. Dezember,
während der üblichen Geschäftszeiten öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Es ist darauf hinzuweisen, dass bei einer Beteiligung der Öffentlichkeit im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://www.obernzell.de/ veröffentlicht.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. (siehe gesonderte Mustervorlage)
Obernzell, den 25. Oktober 2019
(Siegel) Josef Würzinger, 1. Bürgermeister