Heiraten im Schloss

Neben der Trauung im Rathaus gibt es auch die Möglichkeit im Festsaal (Rittersaal) des Schlosses Obernzell mit historischem Ambiente zu heiraten

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 Seit August 2019 verfügen wir über einen weiteren Trauungsort, dem Pavillon im Hengstenberggarten, für Trauungen bis ca. 20 Personen geeignet.

Pavillon 1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bevor Sie sich jedoch an diesem wichtigen Tag das "Ja-Wort" geben, sind zunächst noch eine Reihe Formalitäten zu erledigen. 

Der Eheschließung geht die Anmeldung zur Eheschließung voraus (sie ist mit dem früheren Aufgebot vergleichbar). 

Die Eheschließung müssen die Verlobten bei dem Standesamt anmelden, in dessen Bezirk einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Bei mehreren Wohnsitzen besteht hierbei eine Wahlmöglichkeit.

Der Standesbeamte benötigt verschiedene Unterlagen zur Prüfung der (rechtlichen) Ehefähigkeit.

Sobald Sie alle erforderlichen Unterlagen, Urkunden und Dokumente besorgt haben, können Sie die Eheschließung beim Standesamt anmelden. Dabei sollen die Verlobten grundsätzlich beide persönlich beim Standesbeamten vorsprechen.

Standesamt Obernzell
Marktplatz 42                        
94130 Obernzell
Tel. 08591/9116-105

Terminanfragen per e-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Notwendige Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde (enthält Angaben der Meldebehörde über Ihre Person, zum Wohnsitz, zum Familienstand, Kinder, Religion und Staatsangehörigkeit; sie ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt derzeit 5,-- Euro.) Die erweiterte Meldebescheinigung erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Hauptwohnsitzes
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (Die Abschrift erhalten Sie bei Ihrem Geburtsstandesamt).
    Die Gebühren hierfür belaufen  sich derzeit auf 12,00 €.
  • Wenn Sie bereits verheiratet waren oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft geführt haben, weisen Sie bitte die Auflösung der Ehe oder Lebensgemeinschaft durch Vorlage einer Ehe – oder Lebenspartnerschaftsurkunde nach. Möglich ist auch die Vorlage eines beglaubigten Abdrucks aus dem jeweiligen Register. Wurde eine Vorehe im Ausland geschlossen ist die Auflösung sämtlicher Vorehen nachzuweisen.
  • NEU:  in Bayern geführte Register können vom Standesamt digital abgerufen werden - dieser Service ist für Bürger kostenlos !
    - beglaubigte Abschriften sind dann nicht zusätzlich notwendig.


Entstehende Kosten:

Die Gebühren für eine Eheschließung hängen von verschiedenen Faktoren ab (u. a. ob und welches Stammbuch der Familie Sie wünschen, wie viele Urkunden Sie haben möcten, usw.).

 

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