Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Bauleitplanung - Flächennutzungsplan - Deckblätter

 

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);  Neuaufstellung des Bebauungsplans „Klosterfeld“

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 19. September 2013 die Neuaufstellung des Bebauungsplans „Klosterfeld“ beschlossen.

Der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 29. Juli 2019 liegt in der Zeit vom  12. August 2019 bis 11. September 2019

während der allgemeinen Dienststunden (Mo.-Do. 8.00 – 12.00 Uhr,  14.00 – 16.00 Uhr, Fr. 8.00 – 11.00 Uhr) im Rathaus Obernzell, Zimmer Nr. 15 zur Einsicht aus.

Während dieser Zeit ist Gelegenheit  zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können

Obernzell, den 2. August 2019,   Prügl, 2. Bürgermeister

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des Flächennutzungsplans Markt Obernzell, durch Deckblatt Nr. 9,

wegen Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Klosterfeld“.  Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 19. September 2013 die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 9 beschlossen.

Im gültigen Flächennutzungsplan ist die Fläche, die für die Neuaufstellung des Bebauungsplans verwendet wird, als Landwirtschaftliche Fläche dargestellt.

Diese Fläche wird in ein Allgemeines Wohngebiet (WA) umgewandelt.

Die Flächennutzungsplanänderung liegt in der Zeit vom 12. August 2019 bis 11. September 2019 während der allgemeinen Dienststunden (Mo.-Do. 8.00 – 12.00 Uhr,  14.00 – 16.00 Uhr, Fr. 8.00 – 11.00 Uhr) im Rathaus Obernzell, Zimmer Nr. 15 zur Einsicht aus.

Während dieser Zeit ist Gelegenheit  zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Weiter ist darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Obernzell, den 2. August 2019,  Prügl, 2. Bürgermeister


Bekanntmachung: Erlau - Zieringer Feld

1. Änderung des Flächennutzungsplans Erlau, Markt Obernzell, durch Deckblatt Nr. 10, wegen Erweiterung des Bebauungsplanes WA „Zieringer Feld“.
2. Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan, Erweiterung WA „Zieringer Feld“ Erlau, Markt Obernzell, d. Deckblatt Nr. 2

Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange mit Aufforderung zur Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Bekanntmachung: Bauleitplanung

Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan, Erweiterung WA „Zieringer Feld“ in Erlau

  1. Bebauungsplan Zieringer Feld:
    - aktualisierte-Bekanntmachung-BP-DB-2 Zieringer-Feld-§ 3-Abs.-2 BauGB >>>
    1. Deckblatt >>>
    2. Satzung >>>
    3. Bebauungsplan >>>
    4. Umweltbericht >>>
    5. Bauentwurf Trennsystem >>>
    6. Text Trennsystem >>>
    7. Verfahrensvermerke >>>
  2. Flächennutzungsplan Zieringer Feld:
    - aktualisierte-Bekanntmachung-FNP-DB-10-wegen-Zieringer-Feld-§-3-Abs-2BauGB >>>

    1. Begründung >>>
    2. Flächennutzungsplan >>>
    3. Umweltbericht >>>

Bekanntmachung, Bebauungsplan Obernzell Ost

Betreff:  Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);  Bebauungsplan „Obernzell Ost“,  Deckblatt Nr. 15  hier: Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 28. Januar 2019 die Änderung des Bebauungsplans „Obernzell Ost“ mittels Deckblatt Nr. 15 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Mit der Bekanntmachung wird die Bebauungsplanänderung rechtskräftig.

Für die Grundstücke mit den Flurnummern 487/6 und 483/2 (Teilfläche), der Gemarkung Obernzell, wird die Art der baulichen Nutzung dahingehend geändert, dass statt zwei größerer Wohnblöcke, vier kleinere Mehrfamilienhäuser entstehen.

Die Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung wird im Rathaus, Markt Obernzell, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hingewiesen.

                                                                                                                             Markt Obernzell, 31.01.2019

Deckblatt Nr. 15 - Bebauungsplan Obernzell Ost finden Sie hier zum download >>>


 

Zum Seitenanfang