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Obernzell gibt es jetzt auch als Smartphone-App! Kostenlos unter markt-obernzell.chayns.net/appSmartphone App

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Ludwig Prügl

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Obernzell, verehrte Gäste,

der staatlich anerkannte Erholungsort Obernzell war die ehemalige Sommerresidenz der Passauer Bischöfe, die bereits im 16. Jahrhundert den besonderen Charme und die bevorzugte Lage des Ortes – umgeben von Wasser, Wald und Wiesen – zu schätzen wussten.

Der traditionsreiche Markt ist bekannt für sein historisches Ortsbild mit den vielen bunten Häuserfassaden, das fürstbischöfliche Schloss mit Keramikmuseum, die Rokoko-Pfarrkirche sowie der Donau-Uferpromenade mit „gestrandetem Schiff“ und Wasserspiel.

Äußerst positiv ist auch die wirtschaftliche Entwicklung der örtlichen Betriebe in den vergangenen Jahren, die eine überdurchschnittlich große Anzahl an gewerblichen Arbeitsplätzen aufweisen können. Die unmittelbare Nähe zur Stadt Passau trägt zusätzlich zur Erhöhung der Wohnqualität bei.

Ausgezeichnete Möglichkeiten für Sport, Freizeit und Erholung bieten die zahlreichen Sporteinrichtungen, das beheizte Schwimmbad, Radwege, Wanderwege und der Nordic-Walking Park.

Mit dem Abbruch der ehemaligen Lederfabrik Münch und der Neugestaltung als Freizeit- und Erholungspark sowie der Ortskernsanierung ist die Attraktivität von Obernzell noch weiter gesteigert worden.

Neben der herrlichen Lage in unserem schönen Donautal machen all die vorhandenen Einrichtungen Obernzell zu einer Gemeinde, in der sich Einheimische und Gäste gleichermaßen wohlfühlen können.

 

Ludwig Prügl

1. Bürgermeister

Am Marktplatz ist ab sofort ein gratis WLAN-Netz verfügbar ! 

Wer sich in diesem Bereich auf dem Smartphone oder Tablet die verfügbaren WLAN-Netze anzeigen lässt, bekommt den Eintrag  "Bayern-WLAN" angeboten.Logo BayernWLAN

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Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern

Information des Bayerischen Landesamtes für Steuern

Neuregelung der Grundsteuer

Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet. 

Wie läuft das Verfahren ab?

Das bisher bekannte dreistufige Verfahren bleibt weiter erhalten. Eigentümerinnen und Eigentümer haben eine sog. Grundsteuererklärung abzugeben. Das Finanzamt stellt auf Basis der erklärten Angaben den sog. Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen an die Kommune. Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten über die getroffene Feststellung des Finanzamtes einen Bescheid, sog. Grundsteuermessbescheid. Der durch das Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag wird dann von der Kommune mit dem sog. Hebesatz multipliziert. Den Hebesatz bestimmt jede Kommune selbst. Die tatsächlich nach neuem Recht zu zahlende Grundsteuer wird den Eigentümerinnen und Eigentümern in Form eines Bescheids, sog. Grundsteuerbescheid, von der Kommune mitgeteilt. Sie ist ab dem Jahr 2025 von den Eigentümerinnen und Eigentümern an die Kommune zu bezahlen.

Was bedeutet die Neuregelung für Sie?

Waren Sie am 1. Januar 2022 (Mit-)Eigentümerin bzw. (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern? – Dann aufgepasst:

Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben.
Hierzu werden Sie durch Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamt für Steuern im Frühjahr 2022 öffentlich aufgefordert.
Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten am 1. Januar 2022 maßgeblich, sog. Stichtag.

Was ist zu tun?

Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit

vom 1. Juli 2022 bis spätestens 30.04.2023

bequem und einfach elektronisch über das Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben.
Sofern Sie noch kein Benutzerkonto bei ELSTER haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann. Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich sein, können Sie diese auch auf Papier einreichen. Die Vordrucke hierfür finden Sie ab dem 1. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, in Ihrem Finanzamt oder in Ihrer Gemeinde.

Die benötigten Daten für die Erklärungsabgabe finden Sie in Ihren eigenen Unterlagen. Dies sind:

  • für das Aktenzeichen und die Lagedaten:
    das Informationsschreiben des Finanzamts, sofern Sie eines erhalten haben, oder der letzte Einheitswertbescheid bzw. Grundsteuermessbescheid.
  • für die Steuernummer, das Wohnsitz- /Betriebsstättenfinanzamt und die Identifikationsnummer:
    der Einkommensteuerbescheid bzw. Körperschaftsteuerbescheid.
  • für die Eingabe der Flurstücksdaten:
    der Datenabruf aus dem BayernAtlas-Grundsteuer, der Notarvertrag, Katasterauszug oder Grundbuchauszug.
  • für die Angabe der Gebäudeflächen:
    die Wohnflächenberechnung und Nutzflächenberechnung oder hilfsweise den Bauplan.

Erläuterungen zu Begriffen (z. B. Gemarkung, Flurstück) finden Sie auch in den Anleitungen zu den Erklärungsformularen.

Bitte halten Sie die Abgabefrist ein.
 

Sie sind steuerlich beraten?

Selbstverständlich kann die Grundsteuererklärung auch durch Ihre steuerliche Vertretung erfolgen. 

Sie haben Eigentum in anderen Bundesländern?

Für Grundvermögen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in anderen Bundesländern gelten andere Regelungen für die Erklärungsabgabe als in Bayern.
Informationen stehen unter www.grundsteuerreform.de zur Verfügung. 

Sie benötigen weitere Informationen oder Unterstützung?

Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter

http://www.grundsteuer.bayern.de/

Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr auch telefonisch für Sie erreichbar:

089/30700077

In Bayern gilt es, rund 6,3 Mio. Feststellungen zu treffen – aufgrund der Menge der zu bearbeitenden Grundsteuererklärungen sehen Sie bitte von Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Grundsteuererklärung ab.

Hängen die Grundsteuerreform und der Zensus 2022 zusammen?

Das Bayerische Landesamt für Statistik führt in 2022 einen Zensus mit einer Gebäude- und Wohnungszählung durch. Die Grundsteuerreform und der Zensus sind voneinander unabhängig. Weitere Informationen zum Zensus finden Sie unter www.statistik.bayern.de/statistik/zensus.

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Informationen zum Breitbandausbau im Gemeindegebiet

Aktuelle Informationen zum Breitbandausbau im Gemeindegebiet

1. Glasfaserausbau im Ortsteil Obernzell durch die Leonet und Telekom

Leonet hat bedauerlicherweise mitgeteilt, dass der zunächst angekündigte eigenwirtschaftliche Glasfaserausbau im Ortsteil Obernzell nun doch nicht durchgeführt wird. Bürgerinnen und Bürger, welche bereits Vorverträge abgeschlossen haben, werden von Leonet hierzu kontaktiert.

Die Deutsche Telekom hat mitgeteilt, ihrerseits einen eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau im Ortsteil Obernzell durchführen zu wollen. Der Ausbau durch die Deutsche Telekom soll voraussichtlich im Jahr 2025 beginnen. Weitere Infos unter https://www.telekom.de/glasfaser

2. Weiterer Glasfaserausbau für unterversorgte Bereiche im Förderverfahren nach der Gigabitrichtlinie 2.0 des Bundes

In den kommenden Monaten soll ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabitnetzwerks durchgeführt werden. Hiervon sollen u.a. der Ortsteil Erlau sowie vereinzelte noch nicht versorgte Bereiche profitieren.


3. Bereits fertiggestellte Ausbaumaßnahmen und weitere Versorgungsmöglichkeiten

Der Ausbau der Kabelverzweiger in Erlau und Obernzell im Netz der Telekom wurde abgeschlossen. Hier stehen Bandbreiten von bis zu 250 Mbit/s zur Verfügung.

Die Telekom hat zudem vertragsgemäß in den Ortsteilen Bärnbachmühle, Breitwies, Ederlsdorf, Erlautal (hinteres Erlautal), Grub, Haar, Hötzmannsöd, Leopoldsdorf, Matzenberg, Niedernhof, Öd, Ödstadl, Rackling (Mitterfeld, Mitterweg) und Steinöd einen Glasfaserausbau durchgeführt. Es stehen in den angeschlossenen Gebäuden Bandbreiten von bis zu 1.000 Mbit/s im Downstream zur Verfügung.

In Obernzell kann zudem über das Kabelnetz von Vodafone (vormals Kabel Deutschland) schnelles Internet und Telefonie über das TV-Kabel bezogen werden. Dadurch kommen nicht nur TV und Radio, sondern auch Internet und Telefon über das Kabelnetz. Kunden können mit bis zu 1.000 MBit/s im Internet surfen. Weitere Infos erhalten Sie unter www.vodafone.de

LEONET (vormals mieX) hat einen eigenwirtschaftlichen Ausbau der Ortsteile Nottau und Rackling durchgeführt, bei welchem Glasfaseranschlüsse bis ins Haus erstellt wurden. In den beiden Ortsteilen können Bandbreiten von bis zu 1.000 Mbit/s gebucht werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.leonet.de  

Wichtig: Wer die höheren Bandbreiten nutzen möchte, muss selbst aktiv werden und bei seinem Anbieter einen entsprechenden Tarif buchen!

4. Tipps bei der Anbietersuche oder einem Anbieterwechsel

  • Erfragen Sie beim Anbieter die voraussichtlich erreichbare Geschwindigkeit, da diese je nach Entfernung zur Vermittlungsstelle (DSLAM) unterschiedlich ausfallen kann.
  • Sollen bestehende Telefonnummern zum neuen Anbieter mitgenommen werden, darf der Vertrag beim bisherigen Anbieter in der Regel nicht selbst gekündigt werden.
    Ihr neuer Anbieter wird dies im Rahmen der sog. Portierung durchführen. Sprechen Sie ihn darauf an bzw. vermerken Sie, dass bestehende Telefonnummern zu portieren sind.
  • Ein Wechsel kann häufig erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit durchgeführt werden. Sollte die Restlaufzeit noch länger sein, kann evtl. auch ein zweiter Anschluss vom neuen Anbieter eingerichtet werden.
    Hierbei fallen bis zum Auslaufen des Altvertrages jedoch doppelte Grundgebühren an!


Ansprechpartner in der Verwaltung

Breitbandpate Herr Sterl
Telefon: 08591/9116-109
Telefax: 08591/9116-150
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Hochwasserschutz in Obernzell an der Uferpromenade

Obernzell HWS aufgebaut

Das Bild zeigt den in Obernzell an der Uferpromenade aufgebauten mobilen Hochwasserschutz.


Sturzflut - Risikomanagement

Mit Fördermitteln des Freistaats Bayern lässt die Marktgemeinde Obernzell aktuell ein Sturzflut-Risikomanagement zum Schutz vor Starkregenereignissen erstellen. >>>


Hochwasserschutz Erlau

Präsentation des Wasserwirtschaftsamt Deggendorf - Bürgerinformationsveranstaltung vom 13.07.2021 zum download >>>


 - Link zum Hochwassernachrichtendienst Bayern >>>

- Hochwasserinfo.Bayern.de >>>

 

STARKREGEN FRÜHALARMSYSTEM (FAS)

Mit dem Frühling und dem Sommer kommt auch die Gewittersaison. Schwere Gewitter mit Starkregen können jeden, selbst an Hanglagen treffen. Mit rechtzeitiger Vorsorge und richtigem Verhalten können Starkregen Gefahren abgewehrt und im Extremfall Leben geschützt werden.

Starkregen-Frühalarmsystem des Marktes Obernzell

- KOSTENFREI für unsere Bürgerinnen und Bürger -

Starkregenereignisse treten kleinräumig und in kurzer Zeit auf und Experten erwarten eine Zunahme derartiger Ereignisse. Die Marktgemeinde Obernzell hat deswegen das Starkregen-Frühalarmsystem (FAS) der Firma Spekter in Betrieb genommen.

So kann eine frühzeitige, gebietsbezogene Information und Alarmierung registrierter Bürger/innen erfolgen und es wird wertvolle Zeit gewonnen, um mit richtigen Vorkehrungen und Verhalten Schäden abzuwehren und im Extremfall Schlimmeres zu verhindern.

Wie habe ich als Bürger/in Zugriff auf das „FAS“?

Um als Bürgerin oder Bürger das FAS nutzen zu können, empfehlen wir die App “Starkregen App” in den jeweiligen App Stores (iOS und Android) auf Ihrem Smartphone zu installieren.

Download Links:  Starkregen App im App Store (apple.com)   bzw.    Starkregen App – Apps bei Google Play

                                   Starkregen_App.jpegStarkregen_App.jpeg

                                    (Apple App Store)               (Android Play Store)

Nach einer kurzen Wartezeit erfolgt die Freigabe durch die Marktgemeinde Obernzell

Hierüber werden Sie dann per E-Mail informiert.

 

Funktionsweise FAS

Das FAS misst in Echtzeit die tatsächliche Niederschlagsmenge per Radarmessung, erfasst die Pegelstände und errechnet, ob eine Gefahr vorliegt. Mittels Push Notification (Smartphone App), SMS und E-Mail und im kritischen Fall auch per Telefonanruf (Handy und/oder Festnetz), geht bei Gefahr eine Meldung in 3 Stufen an alle im System angemeldeten Benutzer.

Alarmstufe S1

Rückstaugefahr – Beginnende Überlastung des Kanalsystems

(Rückschlagklappen, Rückstauvorrichtungen prüfen oder aktivieren, Funktion Dach- und Hofentwässerung beobachten oder Funktionsfähig machen)

Alarmstufe S2

Überflutungsgefahr – mit Überschwemmung aus Kanal und Fließgewässer ist zu rechnen

(Kellerräume, Unterführung, Tiefgaragen verlassen, nicht befahren, nicht betreten)

Alarmstufe S3

Sturzflutgefahr - Lebensgefährliche Überflutungen möglich

(Höhere Räume aufsuchen, Straßen verlassen, Lebensgefahr)

Kontakt:

Markt Obernzell - Bauamt, Marktplatz 42, 94130 Obernzell

Telefonnummer: +49 8591 / 9116 - 103

Informationspflicht gem. Art 13 DSGVO - zum download >>>

Stromtarife / Preisblatt


Stromkennzeichnung


Heizstrom / Preisblatt zum


Ökostrom / Preisblatt zum


Wärmepumpe / Preisblatt zum


Netznutzungspreise


Referenzpreisblatt 2018 >>>


Strukturmerkmale:

Netzanschlussportal:

EVU Obernzell - Notfallnummer bei Stromausfall:
Tel. 08591 / 9116 - 102

Wasserwerk Obernzell

Notfallnummer für Wasserschäden
Tel. 08591 / 9116 - 108
e-mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

1 cbm Wasser ab 1.1.2023 = 2,69 Euro
+ Grundgebühr/Zählermiete jährlich 35,00 Euro
+ 7 % MWSt.


Wasser - Untersuchungen

- Messwerte Juni 2015


Klärwerk Obernzell

Tel. 08591 / 92 00 33

Klärwerk Ederlsdorf

Tel. 08591 / 93 87 88

Abwasser / Kanalgebühr je 1 cbm:
ab 01.01.2021:  1,84 Euro


Information für Stromnetzkunden des Bayernwerkes::

Technischer Kundenservice: 0941 28 00 3311 bzw. 0941 28 00 3377 (Zähler- u. Messeinrichtungen)

Störungsnummer: 0941 28 00 3366

Information für Gasnetzkunden der Energienetze Bayern

Störungsnummer: 08531 93400

Internet: www.energienetze-bayern.de

Sicherheitszertifikat zum Download >>


 

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