Liebe Bürgerinnen und Bürger,

falls das Hochwasserereignis von Ende Mai/Anfang Juni 2024 bei Ihnen Schäden verursacht hat, hat der Freistaat Bayern zur Bewältigung der Folgen Soforthilfen zur Verfügung gestellt.

 

Die Informationen sowie die Formulare für die Soforthilfen finden Sie unter folgenden Links:

 

Soforthilferichtlinie:

https://www.landkreis-passau.de/media/13460/soforthilferichtlinie.pdf

Antrag für staatliche Soforthilfe „Hausrat/Haushalt“:

https://www.landkreis-passau.de/media/13459/soforthilfeaktion_haushalt_antrag_v2_ausf-erw.pdf

Antrag für staatliche Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“:

https://www.landkreis-passau.de/media/13458/soforthilfeaktion_oelschaeden_antrag_v2_ausf-erw.pdf

Bitte beachten Sie: Die Identifizierung und Antragsberechtigung ist im Bürgerbüro von der Gemeinde im Landkreis, in der der Schaden entstanden ist, zu bestätigen – siehe Ziffer 7. der Antragsformulare.

Die Anträge sind zu unterschreiben und über die Gemeinde bis spätestens 31. August 2024 einzureichen.

Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter 0851/397-2322 (Herr Thomas Landbrecht) oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

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